Hundepension Stuvenborn
Hundepension Stuvenborn

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundepension Stuvenborn

 1.   Pensionsvertrag
1.1 Pflichten der Hundepension

 

Die Hundepension „Hundepension Stuvenborn“ verpflichtet sich, jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen sowie Spaziergänge gemäß Vereinbarung durchzuführen.

Der Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Probleme auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt,

die das gewöhnliche Maß übersteigen.

Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension durch das Programmangebot

und/oder das Beratungsgespräch der Pension eingehend informiert.

Die Hundepension Stuvenborn ist im Besitz eines Sachkundenachweis für das Führen

einer Hundepension nach § 11 Tierschutzgesetz.

 

1.2 Pflichten des Hundehalter
 

Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Hundepension der Aufenthaltsort des   Hundehalters bekannt ist, so dass die Hundepension den Hundehalter jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch

den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

Der Hundehalter ist verpflichtet, auf  Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes hinzuweisen, insbesondere, wenn er schnappt, beißt, nachhaltig Menschen anknurrt.

Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Pension übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen

 

2.  Aufnahmebedingungen

Nicht aufgenommen werden Listenhunde, unkastrierte Rüden und  unkastrierte Hündinnen.

Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Impfungen haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose) Virushusten nach Absprache. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen.

Die Entwurmung sollte mindestens 48 Std. her sein bevor das Tier in die Pension kommt. Des Weiteren müssen die Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o. ä. sein. Wir empfehle Ihnen Ihren Hund 48 Stunden vor der Abgabe in die Pension mit einem Mittel gegen Insektenartige (Flöhe, Läuse, Milben)

und Spinnenartige Tierchen (Zecken) zu behandeln.

Sollte Ihr Tier befallen sein, womit andere Tiere angesteckt werden können, muss ich dieses Behandeln, die Kosten Dafür trägt der Hundebesitzer.

 

3. Tierarztkosten

Die Pension hat eine Betriebshaftpflichtversicherung, die aber nicht die unter 1.1 Abs. 4 genannten Fälle erfasst. 

Wenn es nötig wird mit einem Pensionshund aufgrund einer Vorerkrankung zum Tierarzt zu gehen,werden die anfallenden Kosten dem Halter in Rechnung gestellt. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, das

alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt hierbei entstehenden Kosten  in voller Höhe

durch den Hundehalter übernommen werden.

 

4.  Pensionszeit

Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 7 Tagen einem Tierheim zugeleitet.

Das Tierheim wird von der Pension ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt.

Bei vorzeitiger Beendigung der Betreuung Ihres Hundes, für die dasHundepension Stuvenborn nicht ursächlich ist,

findet eine Erstattung der Pflegekosten nicht statt.

 

5.  Das Futter

Das Trocken-, bzw. Nassfutter ist in den Preisen nicht enthalten. Wir empfehlen eigenes Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden. Sollte kein oder nicht ausreichend Futter für die Pensionszeit vorhanden sein und das Hundepension  Stuvenborn Futter für den Pensionshund zukaufen müssen berechnen wir pro Tag 3,00€ für das Futter.

 

6.  Anmeldung

Die Anmeldung kann telefonisch, oder auch persönlich erfolgen. Der Hund muss vor Aufnahme Persönlich vorgestellt werde. Bei persönlicher Anmeldung hier im Hundehotel Stuvenborn  können die AGB eingesehen werden.

 

7.  Haftung

Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder Beschädigung eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

8.  Rücktritt

Auf Grund der begrenzten Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits, behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen des gebuchten Termins Schadensersatzforderungen/Stornierungskosten geltend zu machen. Die Höhe des Schadenersatzes/Stornierungskosten variiert von 50% bis zu 100% des geplanten Rechnungsbetrages, gestaffelt nach dem Zeitraum der Absage und des gebuchten Pensionstermins.

 

Mit Bestätigung der  Anmeldung unserer Hundepension und des Hundehalters in schriftlicher oder mündlicher

(telefonischer, Whats App) Form, ist ein Platz für Ihren Hunde fest reserviert.

 Die Schadensersatzfristen/Stornierungskosten sind folgendermaßen gestaffelt:

 

-  bis 14 Tage vor gebuchtem Zeitraum 50 %

-  bis 7 Tage vor gebuchtem Zeitraum 75 %

-  danach oder bei Nichtantritt 100 %

 

 

 9.  Zahlungsbedingungen

Bei Neukunden sind 50% des Rechnungsbetrages vorab bei Übergabe des Hundes in bar fällig

bzw. vorab zu überweisen.

 

 

 

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© Michaela Führböter

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